Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Die Bildungsvereinigung Arbeit und Leben Niedersachsen, getragen vom Deutschen Gewerkschaftsbund, seinen Mitgliedsgewerkschaften sowie Volks- und Heimvolkshochschulen, ist eine nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz als förderberechtigt anerkannte Einrichtung der Jugend- und Erwachsenenbildung. Die Arbeit und Leben Sachsen-Anhalt gGmbH sowie die HVHS Akademie Haus Sonneck sind jeweils anerkannte Landeseinrichtung nach dem Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung (EBG) in Sachsen-Anhalt. Im Vordergrund unserer Arbeit stehen gesellschafts- und bildungspolitische Ziele sowie die schulische und berufliche Bildung. Wir sind eine gemeinnützig tätige Organisation und kein kommerzieller Bildungsanbieter oder Reiseveranstalter und arbeiten nicht gewinnorientiert. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Veranstaltungen der
– Bildungsvereinigung Arbeit und Leben Niedersachsen e.V.
– Bildungsvereinigung Arbeit und Leben Management- und Führungsholding gGmbH
– Bildungsvereinigung Arbeit und Leben Niedersachsen Mitte gGmbH
– Bildungsvereinigung Arbeit und Leben Niedersachsen Nord gGmbH
– Bildungsvereinigung Arbeit und Leben Niedersachsen Ost gGmbH
– Bildungsvereinigung Arbeit und Leben Niedersachsen Süd gGmbH
– Arbeit und Leben Sachsen-Anhalt gGmbH
Alle o.a. Einheiten werden im Weiteren „Arbeit und Leben“ genannt.

2. Teilnahmevoraussetzungen
An Seminaren und Lehrgängen von Arbeit und Leben kann grundsätzlich jede/jeder teilnehmen, die/der die erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht allerdings nicht. Werden die notwendigen Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt, behält sich Arbeit und Leben die fristlose Vertragskündigung vor.

3. Anmeldung
Anmeldungen zu Veranstaltungen von Arbeit und Leben bedürfen der Textform. Die in der jeweiligen Ausschreibung genannten Fristen sind einzuhalten. Anmeldungen können wie folgt vorgenommen werden:
– per Post oder Fax
– per E-Mail
– über die Websites von Arbeit und Leben
Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmenden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Arbeit und Leben an. Durch die textliche Bestätigung des Eingangs der Anmeldung durch Arbeit und Leben kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.
4. Rücktritt durch Arbeit und Leben
Die Durchführung der Seminare und Lehrgänge ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Arbeit und Leben behält sich das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen, wenn die Anmeldungen die Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmebeträge umgehend erstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden sind ausgeschlossen. Gründe und Ereignisse, wie z.B. Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen und sonstige Fälle höherer Gewalt, die Arbeit und Leben nicht zu vertreten hat, befreien Arbeit und Leben für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. Nicht entstandene Aufwendungen werden den Teilnehmenden in diesem Fall erstattet.

5. Fälligkeit der Teilnahmebeträge
Je nach Ausschreibung der Veranstaltung kann der Teilnahmebetrag neben den Seminar- bzw. Lehrgangsgebühren auch Kosten für Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsgebühren beinhalten. Der gesamte Teilnahmebetrag ist grundsätzlich im Voraus entsprechend der Zahlungsbedingungen für die jeweilige Veranstaltung fällig. Für die Fälligkeit der Teilnahmebeträge bei Seminaren für die betriebliche Interessenvertretung (nach § 37 Abs. 6 BetrVG) gelten abweichende Regelungen. Bei Lehrgängen mit einer Dauer von mindestens zwei Monaten ist auf Antrag des/der Teilnehmenden Ratenzahlung möglich. Eine Ratenzahlungsvereinbarung bedarf der Schriftform. Die Ratenzahlungsvereinbarung kann nur mit Arbeit und Leben getroffen werden. Lehrkräfte/Dozent/innen sind zum Abschluss solcher Vereinbarungen nicht befugt. Gerät die/der Teilnehmende oder die/der entsprechende Schuldner/in hinsichtlich des Teilnahmebetrags oder der Zahlung von Raten in Verzug, stehen Arbeit und Leben ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu.

6. Widerruf und Rücktritt der/des Teilnehmenden
Den Teilnehmenden mit Verbrauchereigenschaft steht ein Widerrufsrecht zu, sofern es nicht durch § 312 g Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und der Widerruf kann ohne die Angabe von Gründen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Widerrufsbelehrung, jedoch nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf bedarf der Textform.
Ein Rücktritt des/der Teilnehmenden ist bis zum Tag vor dem Beginn des Seminars oder Lehrgangs möglich. Die Rücktrittserklärung muss in Textform gegenüber Arbeit und Leben erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rücktrittserklärung in Textform bei Arbeit und Leben maßgeblich. Im Falle des Rücktritts entstehen der/dem Teilnehmenden folgende Kosten:
– bei weniger als 2 Monaten bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Teilnahmebeträge
– bei weniger als 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn oder Nichterscheinen ohne Rücktrittserklärung: 100% der Teilnahmebeträge
Für Teilnehmende aus den Rechtskreisen SGB II/III, die gemäß § 45 SGB III bzw. §§ 81, 82 oder 131a SGB III an einer nach AZAV zugelassenen Maßnahme teilnehmen wollen, ist der Rücktritt kostenfrei, wenn ihnen die Förderung versagt wird.

7. Kündigung durch den/die Teilnehmende
Lehrgänge mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten sind mit einer Frist von drei Monaten – tagesgenau ab dem Eingang der Kündigung – in Textform bei Arbeit und Leben ohne Angabe von Gründen kündbar. Für die Zeit nach der Beendigung des Vertrages vorausbezahlte Teilnahmebeträge werden erstattet. Die Kündigung des Vertrages durch den/die Teilnehmende muss in Textform gegenüber Arbeit und Leben erfolgen. Lehrkräfte sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht berechtigt. Ein Fernbleiben vom Unterricht stellt keine Kündigung dar. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt von dieser Regelung unberührt.

8. Wechsel der Lehrenden / Seminarort
Arbeit und Leben behält sich einen Wechsel in der Person der jeweiligen Lehrenden vor. Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel des/der Lehrenden und/oder Verschiebungen im Ablaufplan weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Kündigung des Vertrages oder zur Minderung der Teilnahmebeträge. Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen im Rahmen von Bildungsurlaubsveranstaltungen von dem vereinbarten Inhalt, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht entgegen Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen/Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Bildungsurlaubsveranstaltung nicht beeinträchtigen. Im Übrigen gelten die Vorschriften der §§ 651a-y BGB.

9. Pflichten der Teilnehmenden
Der/die Teilnehmende verpflichtet sich, die geltende Hausordnung zu beachten, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die zur Verfügung gestellten Geräte und Materialien pfleglich zu behandeln, die für die Feststellung der Zugangsvoraussetzungen zum Seminar/Lehrgang und zur Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorzulegen und die mit dem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten. Teilnehmende, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von der Veranstaltung auf Zeit oder auf Dauer ausgeschlossen werden. Die Zahlungsverpflichtung für Teilnahmebeträge bleibt davon unberührt.
10. Urheberrecht
Die Arbeitsunterlagen, die Arbeit und Leben den Teilnehmenden zur Verfügung stellt, dürfen nicht, auch nicht auszugsweise, ohne Einwilligung von Arbeit und Leben vervielfältigt oder verbreitet werden. Arbeit und Leben behält sich alle Rechte vor. Die Arbeitsunterlagen stehen exklusiv den Teilnehmenden zur Verfügung.

11. Datenschutz
Arbeit und Leben übermittelte Daten werden zu Verwaltungszwecken digital gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur in vertraglich vereinbarten oder in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen. Hierzu verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung (www.aul-nds.de/datenschutz).

12. Haftung
Arbeit und Leben übernimmt bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Eigentums von Teilnehmenden während des Aufenthalts am Seminar-/Lehrgangsort keine Haftung, sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeiter/innen von Arbeit und Leben zurückzuführen sind.

13. Versicherungsschutz
Bei Unfällen haftet Arbeit und Leben im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung. Darüberhinausgehend sind die Teilnehmenden für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich.

14. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Das gilt auch für den Verzicht auf Erfordernis der Textform selbst.

15. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Hannover.

16. Salvatorische Klausel
Sofern eine dieser Bestimmungen unwirksam ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Dasselbe gilt für eventuelle Regelungslücken.

17. Gültigkeit der Teilnahmebedingungen
Diese Teilnahmebedingungen gelten ab 15.09.2021. Die früheren Teilnahmebedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.

Arbeit und Leben
Niedersachsen e.V.

Arndtstraße 20
30167 Hannover

Telefon: 0511 12105-50
E-Mail: info@aul-nds.de

Zentrale

Unsere Tochtergesellschaft in Sachsen-Anhalt:
Arbeit und Leben Sachsen-Anhalt gGmbH