Mitbestimmung des Betriebsrats beim Datenschutz im Betrieb und Einsatz von KI

Die Arbeit des Betriebsrats ist regelmäßig verbunden mit dem Umgang personenbezogener Daten der Beschäftigten. Hierbei hat der Betriebsrat nicht nur eine besondere Vertraulichkeit an den Tag zu legen. Vielmehr bestehen verschiedene Vorschriften, aus denen sich die Umgangsweise verpflichtend ergibt. Zuletzt wurde im Betriebsverfassungsgesetz zudem klargestellt, bei wem die Verantwortlichkeit hinsichtlich der Datenverarbeitung im Betrieb liegt.
Ferner wurden mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz Rechtsgrundlagen geschaffen, die den Betriebsräten beim Einsatz von künstlicher Intelligenz in den Betrieben erweiterte Rechte einräumen.

Den Teilnehmenden sollen in diesem Tagesseminar die wesentlichen Grundlagen für den
Datenschutz im Betrieb und die Handlungsmöglichkeiten beim Einsatz von künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz nähergebracht werden.

§ 79a BetrVG, § 80 Abs. 3 BetrVG, § 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, § 95 Abs, 2a BetrVG,

Schwerpunkte:

• Was müssen Betriebsräte hinsichtlich der DSGVO und dem BDSG beachten?
• Wer ist verantwortlich und braucht es einen Sonderbeauftragten für Datenschutz?
• Wer haftet bei Datenschutzverstößen?
• Rechtssichere Datenweitergabe im Gremium
• Regelungen bei Betriebsratssitzungen per Video- und Telefonkonferenz

Status: Plätze frei

Kursnr.: 24HA200008

Beginn: 04.04.2024 um 08:00 Uhr

Ende: 04.04.2024 um 17:00 Uhr

Dauer: 8 UStd.

Kursort: Hannover

Standardgebühr: 299,00 €

Zu inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Jutta Buchholz
jutta.buchholz@aul-nds.de
0511 12105-25

Zu organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Silvia Bohlinger
silvia.bohlinger@aul-nds.de
0511 12105-18
Ufuk Deniz Ciynakli



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