Mitbestimmung bei Fort- und Weiterbildung als Instrument der Beschäftigungssicherung

Mitbestimmung bei Fort- und Weiterbildung als Instrument der Beschäftigungssicherung

Eine gute Personalentwicklungsstrategie muss den notwendigen Personal- und Fachkräftebestand halten bzw. ausbilden und die Mitarbeitenden und das Unternehmen auf künftige Herausforderungen vorausschauend vorbereiten. Veränderungen in der Arbeitswelt (Stichworte: Digitalisierung, Transformation, Fachkräftemangel) sorgen zum Teil jetzt schon dafür, dass die betriebliche Fort- und Weiterbildung deutlich an Bedeutung gewinnen wird. Der Betriebsrat kann und sollte hier im Interesse der Beschäftigten proaktiv und qualifiziert mitbestimmen.
Das Seminar stellt die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Fort- und Weiterbildung vor. Die Frage, wie Maßnahmen der Personalentwicklung im Sinne der Beschäftigten und einer zukunftsorientierten Personalplanung sowie Stellenbesetzung mitgestaltet werden können, wird eingehend erörtert.

Fort- und Weiterbildung, Qualifizierung, Personalentwicklung: Begriffe und Grundlagen
Fort- und Weiterbildung als Teil der Beschäftigungssicherung
Beteiligungsrechte des Betriebsrats gemäß §§ 96–98 BetrVG bei der Fort- und Weiterbildung
Inhalte einer Rahmenbetriebsvereinbarung zur beruflichen Fort- und Weiterbildung

Status: Anmeldung möglich

Kursnr.: 23OL8422

Beginn: 30.11.2023 um 09:00 Uhr

Ende: 30.11.2023 um 16:00 Uhr

Dauer: 8 UStd.

Kursort: Bad Zwischenahn

Gebühr: 250,00 €

Zu inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Patrick Fank
patrick.fank@aul-nds.de
0441 92490-14

Zu organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Sabine Löschen
sabine.loeschen@aul-nds.de
0441 92490-16
Schwegler Rechtsanwälte



Arbeit und Leben
Niedersachsen e.V.

Arndtstraße 20
30167 Hannover

Telefon: 0511 12105-50
E-Mail: info@aul-nds.de

Landeszentrale

Unsere Tochtergesellschaft in Sachsen-Anhalt:
Arbeit und Leben Sachsen-Anhalt gGmbH