Kompaktseminar: Die Inklusionsvereinbarung Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung


Die Rechte schwerbehinderter Beschäftigter und Bewerber:innen umzusetzen ist gemeinsame Aufgabe von Arbeitgeber:innen, Betriebs- bzw. Personalräten und Schwerbehindertenvertretungen.
Die Inklusionsvereinbarung nach § 166 SGB IX legt Verantwortlichkeiten fest, klärt Rollen und unterstützt den Prozess, Schritt für Schritt ein inklusiveres Arbeitsumfeld zu schaffen. Sie enthält Regelungen für inklusive Personalplanung, Stellenbesetzung, Aus- und Weiterbildung. Weitere zentrale Themen sind die fähigkeitsgerechte Anpassung von Arbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen und die Schaffung von Bewusstsein für die Belange von Beschäftigten mit Schwerbehinderung.
Doch nicht jede Vereinbarung passt für jeden Betrieb. Welche Maßnahmen sind wie bei Ihnen notwendig und wirksam? Und wie schafft man eine Vereinbarung, die von allen Beteiligten mitgetragen und mit Leben gefüllt wird? Wie gehen wir sicher, dass die Vereinbarung nach Abschluss umgesetzt und weiterentwickelt wird?


Rechtliche Rahmenbedingungen der Inklusionsvereinbarung
Rechtscharakter der Inklusionsvereinbarung
Argumente für die Inklusionsvereinbarung finden
Themen und mögliche Inhalte einer Inklusionsvereinbarung
Ziele formulieren und Maßnahmen festlegen
Beteiligte und Verbündete in der Verhandlung
Verhandlungsprozess planen und gestalten
Inklusionsvereinbarung umsetzen und weiterentwickeln

Status: Plätze frei

Kursnr.: 23OL8506

Beginn: 06.11.2023 um 09:00 Uhr

Ende: 06.11.2023 um 16:00 Uhr

Dauer: 8 UStd.

Kursort: Oldenburg

Gebühr: 280,00 €

Hermes Hotel Oldenburg
Ankerstraße 19
26122 Oldenburg

Zu inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Patrick Fank
patrick.fank@aul-nds.de
0441 92490-14

Zu organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Sabine Löschen
sabine.loeschen@aul-nds.de
0441 92490-16
Iris Hopf



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