Grundlagenseminar BR 3: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
Kein anderer Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) bietet dem Betriebsrat so umfassende Einflussmöglichkeiten wie die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. Hier existieren die unterschiedlichsten Wege, Arbeitsbedingungen aktiv zu gestalten – auch über die Aufgabenwahrnehmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz hinaus. So kann der Betriebsrat in wichtigen Fragen etwa zu Entlohnungsgrundsätzen, Arbeitszeit und Überstunden, Urlaubsplanung oder der Nutzung von technischen Einrichtungen (Telefon, Internet, Überwachungssysteme,
etc.) gezielt Betriebsvereinbarungen anstoßen.
Im Mittelpunkt des Seminares steht die Vermittlung umfassender theoretischer und praktischer Kenntnisse über das, was man als Betriebsrät:in definitiv mitzubestimmen hat.
Schwerpunkte:
• Überblick über die Bereiche der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten nach dem BetrVG
• Systematisches Vorgehen des Betriebsrates im Mitbestimmungsverfahren (§ 87 BetrVG)
• die Einigungsstelle (§ 76 BetrVG)
Status:
Kursnr.: 24WB31505
Beginn: 23.09.2024 um 08:00 Uhr
Ende: 25.09.2024 um 16:00 Uhr
Dauer: 24 UStd.
Kursort: Wolfsburg
Gebühr: 789,00 €
Zu inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Sarah Dettmersarah.dettmer@aul-nds.de
05363 70840-20