Grundlagenseminar BR 3: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

Kein anderer Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) bietet dem Betriebsrat so umfassende Einflussmöglichkeiten wie die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. Hier existieren die unterschiedlichsten Wege, Arbeitsbedingungen aktiv zu gestalten - auch über die Aufgabenwahrnehmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz hinaus. So kann der Betriebsrat in wichtigen Fragen etwa zur Entlohnungsgrundsätzen, Arbeitszeit und Überstunden, Urlaubsplanung oder der Nutzung von technischen Einrichtungen (Telefon, Internet, Überwachungssysteme, etc.) gezielt Betriebsvereinbarungen anstoßen. Im Mittelpunkt des Seminares steht die Vermittlung umfassender theoretischer und praktischer Kenntnisse über das, was man als Betriebsrat definitiv mitzubestimmen hat.

Schwerpunkte:

- Überblick über die Bereiche der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten nach dem BetrVG
- Systematisches Vorgehen des Betriebsrates im Mitbestimmungsverfahren (§ 87 BetrVG)
- Die Einigungsstelle (§ 76 BetrVG)

HINWEIS: Da die Verpflegung auf unseren Seminaren ab 2024 eventuell steuergesetzlichen Änderungen unterliegt, kann es in diesem Bereich zu nachträglichen Preisänderungen kommen.

Status: Plätze frei

Kursnr.: 24OS6405

Beginn: 23.09.2024 um 09:00 Uhr

Ende: 25.09.2024 um 17:00 Uhr

Dauer: 24 UStd.

Kursort: Osnabrück

Gebühr: 825,00 €

Zu inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Johanna Teubner
johanna.teubner@aul-nds.de
+49 541 33807-11
Wolfgang Fritsche

Volker Buddenberg



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