Grundlagenseminar BR 3: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
Kein anderer Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) bietet dem Betriebsrat so umfassende Einflussmöglichkeiten wie die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. Hier existieren die unterschiedlichsten Wege, Arbeitsbedingungen aktiv zu gestalten - auch über die Aufgabenwahrnehmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz hinaus. So kann der Betriebsrat in wichtigen Fragen etwa zur Entlohnungsgrundsätzen, Arbeitszeit und Überstunden, Urlaubsplanung oder der Nutzung von technischen Einrichtungen (Telefon, Internet, Überwachungssysteme, etc.) gezielt Betriebsvereinbarungen anstoßen. Im Mittelpunkt des Seminares steht die Vermittlung umfassender theoretischer und praktischer Kenntnisse über das, was man als Betriebsrat definitiv mitzubestimmen hat.
Schwerpunkte:
- Überblick über die Bereiche der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten nach dem BetrVG
- Systematisches Vorgehen des Betriebsrates im Mitbestimmungsverfahren (§ 87 BetrVG)
- Die Einigungsstelle (§ 76 BetrVG)
HINWEIS: Da die Verpflegung auf unseren Seminaren ab 2024 eventuell steuergesetzlichen Änderungen unterliegt, kann es in diesem Bereich zu nachträglichen Preisänderungen kommen.
Status:
Kursnr.: 24OS6404
Beginn: 08.04.2024 um 09:00 Uhr
Ende: 10.04.2024 um 17:00 Uhr
Dauer: 24 UStd.
Kursort: Osnabrück
Gebühr: 825,00 €
Niedersachsenstraße 5
49074 Osnabrück
Zu inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Johanna Teubnerjohanna.teubner@aul-nds.de
+49 541 33807-11