Grundlagenseminar BR 2: Personelle Angelegenheiten



Grundlagenseminar BR 2: Personelle Angelegenheiten

Die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten ist eine der Kernaufgaben des Betriebsrates.
Dabei verlangt die direkte und vielfach mit individuellen Sonderfällen versehene
Interessenvertretung in erheblichen Maße Kenntnisse des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) und damit zusammenhängender Rechtsbereiche.
Der Schwerpunkt bei diesem Seminar liegt in der Behandlung personeller Angelegenheiten,
über die der Betriebsrat mitbestimmt: bei Personalplanung und Stellenausschreibung, bei personellen Einzelmaßnahmen und Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung und Kündigungen.
Das Seminar zeigt anhand praktischer Fallbeispiele das Spektrum der Beteiligungsrechte.


• Überblick über die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei personellen Angelegenheiten nach dem BetrVG
• Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei Personalplanung und Stellenausschreibung (§§ 92-93 BetrVG)
• Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen (Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung und Kündigungen) (§§ 99-105 BetrVG)

Status: Anmeldung möglich

Kursnr.: 23OL8409

Beginn: 09.10.2023 um 09:00 Uhr

Ende: 11.10.2023 um 16:00 Uhr

Dauer: 26 UStd.

Kursort: Steinfeld

Gebühr:
Gebühr ohne Übernachtung: 735,00 €
Gebühr mit Übernachtung: 925,00 €

Zu inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Patrick Fank
patrick.fank@aul-nds.de
0441 92490-14

Zu organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Sabine Löschen
sabine.loeschen@aul-nds.de
0441 92490-16
Jana Freudenberger



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