Grundlagen des betrieblichen Eingliederungsmanagement
Der Arbeitgeber ist mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet, für Beschäftigte, die länger als 6 Wochen innerhalb von 12 Monaten krank sind, geeignete Maßnahmen anzubieten mit dem Ziel, einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und die Beschäftigungsfähigkeit zu sichern. Im Seminar werden praxisnah Kenntnisse vermittelt, die einen Einblick in die vielfältigen Maßnahmen sowie in die weitreichenden Regelungsmöglichkeiten des Betrieblichen Eingliederungsmanagements geben. Die Unterschiede von Krankenrückkehrgesprächen und den Gesprächen bei BEM werden gemeinsam herausgearbeitet. Die Teilnehmer:innen werden mit den Voraussetzungen und dem Verfahrensablauf eines
BEM vertraut gemacht und erlernen, wie das BEM im Interesse der Beschäftigten gestaltet werden kann.
Schwerpunkte:
• Ziel und Aufgabe des BEM (§ 84 SGB IX)
• Die Nicht-Vereinbarkeit von Krankenrückkehrgesprächen und BEM
• Betriebliche Umsetzung und Verfahrensweisen bei BEM
• Beteiligungsrechte von Betriebsrat/Personalrat und Schwerbehindertenvertretung
• Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG)
• Betriebs- und Dienstvereinbarungen zu BEM
Status:
Kursnr.: 24WB31502
Beginn: 07.03.2024 um 08:00 Uhr
Ende: 07.03.2024 um 16:00 Uhr
Dauer: 8 UStd.
Kursort: Wolfsburg
Gebühr: 0,00 €
Zu inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Sarah Dettmersarah.dettmer@aul-nds.de
05363 70840-20