Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Immer häufiger leiden Beschäftigte unter psychischen Belastungen am Arbeitsplatz. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und in der neuen Arbeitsstättenverordnung sowie in der novellierten Betriebssicherheitsverordnung ausdrücklich die Verpflichtung der Arbeitgeber festgeschrieben, die psychische Belastung durch die Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Interessenvertretungen können sich bei der Wahrnehmung ihrer Mitbestimmungsrechte darauf stützen. Ihnen kommt vor diesem Hintergrund eine ganz besondere Bedeutung zu.
In diesem Seminar wollen wir erarbeiten, wie sich psychische Belastungen auf den Menschen auswirken. Wir werden uns mit den gesetzlichen Regelungen auseinandersetzen, die den Arbeitgeber verpflichten, alle bei der Arbeit auftretenden Gefährdungen, einschließlich der psychischen Belastung, zu ermitteln, zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlbeanspruchungen zu ergreifen.

Schwerpunkte:

- Rechtliche Grundlagen Gefährdungsbeurteilung
- Methoden und Verfahrensweisen zur Ermittlung und Beurteilung der psychischen Belastung
- Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse hinsichtlich der Gestaltung von Maßnahmen zur Vermeidung
bzw. Verminderung psychischer Beanspruchung
- Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung zur ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung

HINWEIS: Da die Verpflegung auf unseren Seminaren ab 2024 eventuell steuergesetzlichen Änderungen unterliegt, kann es in diesem Bereich zu nachträglichen Preisänderungen kommen.

Status: Plätze frei

Kursnr.: 24OS6419

Beginn: 15.03.2024 um 09:00 Uhr

Ende: 15.03.2024 um 16:30 Uhr

Dauer: 8 UStd.

Kursort: Osnabrück

Gebühr: 280,00 €

Zu inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Johanna Teubner
johanna.teubner@aul-nds.de
+49 541 33807-11
Maren Hindersmann



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