Einigungsstelle und arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren - Durchsetzen von Betriebsratsrechten
Thema:
Einigungsstelle und arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren –
Durchsetzen von Betriebsratsrechten
Ein Konflikt im Betrieb ist festgefahren und die Fronten sind verhärtet.
Manchmal hilft da nur noch der Weg über die Einigungsstelle oder ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren.
Aber wie geht das? Wie läuft so etwas ab? Was muss der Betriebsrat beachten?
Seminarschwerpunkte:
Das Errichten einer Einigungsstelle
Voraussetzung: Scheitern der Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
Bestellung der Beisitzer und des Vorsitzenden
Einrichtung einer ständigen Einigungsstelle
Kosten der Einigungsstelle
Das Verfahren vor der Einigungsstelle
Inhaltliche und organisatorische Vorbereitung auf die Verhandlung
Taktisches Vorgehen des Betriebsrates
Mündliche Beratung und Beschlussfassung
Gütliche Einigung ohne Spruch der Einigungsstelle
Der Spruch der Einigungsstelle
Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede
Umsetzung im Betrieb
Gerichtliche Nachprüfung
Das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren
Korrekte Einleitung des Verfahrens
Beauftragung eines/einer Prozessvertreter*in
Verfahren nach § 23 Abs. 3 BetrVG wegen groben Verstoßes
Möglichkeiten der Beendigung des Verfahrens
Wer trägt die Kosten?
Besondere Beschlussverfahren
Verfahrensart bei besonderer Dringlichkeit: Die einstweilige Verfügung
Status:
Kursnr.: 23OL8424
Beginn: 23.03.2023 um 09:00 Uhr
Ende: 24.03.2023 um 13:30 Uhr
Dauer: 14 UStd.
Kursort: Bad Zwischenahn
Gebühr:
Standardgebühr: 495,00 €
Gebühr mit Übernachtung: 595,00 €
Georgstraße 12
26160 Bad Zwischenahn
Zu inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Patrick Fankpatrick.fank@aul-nds.de
0441 92490-14
Zu organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Sabine Löschensabine.loeschen@aul-nds.de
0441 92490-16
Info: