Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Der Arbeitgeber ist mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet für jeden Beschäftigten, der länger als 6 Wochen innerhalb von 12 Monaten krank ist, geeignete Maßnahmen anzubieten mit dem Ziel, einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und die Beschäftigungsfähigkeit zu sichern. Oftmals werden aber nur Krankenrückkehrgespräche angeboten oder BEM dient dazu, dass diese jetzt eingeführt werden sollen.
Im Seminar werden praxisnah Kenntnisse vermittelt, die einen Einblick in die vielfältigen Maßnahmen sowie in die weit reichenden Regelungsmöglichkeiten des BEM geben. Die Unterschiede von Krankenrückkehrgesprächen und den Gesprächen bei BEM werden gemeinsam heraus gearbeitet. Die Teilnehmer*innen werden mit den Voraussetzungen und dem Verfahrensablauf eines BEM vertraut gemacht und erlernen, wie das BEM im Interesse der Beschäftigten gestaltet werden kann.
Schwerpunkte:
- Ziel und Aufgabe des BEM (§ 84 SGB IX)
- Die Nicht-Vereinbarkeit von Krankenrückkehrgesprächen und BEM
- Betriebliche Umsetzung und Verfahrensweisen bei BEM
- Beteiligungsrechte von Betriebsrat/Personalrat und Schwerbehindertenvertretung
- Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG)
- Betriebs- und Dienstvereinbarungen zu BEM
Status:
Kursnr.: 23OS6403
Beginn: 17.03.2023 um 09:00 Uhr
Ende: 17.03.2023 um 17:00 Uhr
Dauer: 8 UStd.
Kursort: Osnabrück
Gebühr: 245,00 €
August-Bebel-Platz 1
49074 Osnabrück
Zu inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Johanna Teubnerjohanna.teubner@aul-nds.de
+49 541 33807-11
Zu organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Valeriia ZoeppelValeriia.Zoeppel@aul-nds.de
+49 541 33807-1815