Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungs- und Individualarbeitsrecht
Kenntnisse im Arbeitsrecht sind Grundbedingung für eine erfolgreiche Arbeit der betrieblichen Interessenvertretung. Aber: jedes Jahr wird eine Vielzahl neuer Gesetze, Verordnungen und Richtlinien geändert, angepasst oder neuen rechtlichen Regelungen unterworfen. Außerdem haben Entscheidungen der Arbeits- und Sozialgerichte in Deutschland und auch des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg eine zentrale Bedeutung für die Arbeit im Betriebsrat/der SBV.
Damit gesetzliche Interessenvertretungen in der Praxis kompetent und rechtssicher beraten und handeln können, müssen sie auf dem Laufenden bleiben und die Entwicklung der aktuellen Rechtsprechung kennen. Nur wer mit den neuesten Urteilen und Beschlüssen vertraut ist, kann zukünftige Tendenzen erkennen und abschätzen, wie sich die Entscheidungen auf den eigenen Betrieb und die eigene Arbeit auswirken.
Das Seminar bietet einen kompakten Überblick zur Frage: Was gibt es Neues in Sachen Betriebsverfassungsrecht oder Arbeitsrecht?
Status:
Kursnr.: 23OL8420
Beginn: 12.10.2023 um 09:00 Uhr
Ende: 12.10.2023 um 16:00 Uhr
Dauer: 8 UStd.
Kursort: Bad Zwischenahn
Gebühr: 250,00 €
Georgstraße 12
26160 Bad Zwischenahn
Zu inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Patrick Fankpatrick.fank@aul-nds.de
0441 92490-14
Zu organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Sabine Löschensabine.loeschen@aul-nds.de
0441 92490-16