Arbeitsrecht I
Gute Kenntnisse im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) allein reichen für die Arbeit im Betriebsratsgremium nicht aus. Kenntnisse im Arbeitsrecht sind Grundbedingungen für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit. Denn nach § 80 BetrVG hat der Betriebsrat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer*innen geltenden Vorschriften eingehalten werden.
In diesem Seminar werden neben den Grundbegriffen die vielschichtigen Facetten des Arbeitsrechtssystems vermittelt. Im Fokus steht insbesondere die Stellung des Betriebsverfassungsrechts innerhalb des Arbeitsrechts. Wir vermitteln, worauf Betriebsrät*innen z. B. bei Einstellungen und Versetzungen bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses achten müssen, um die Beschäftigten hinsichtlich ihrer arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten kompetent zu unterstützen. Gemeinsam werden die Grundzüge des Arbeitsgerichtsverfahrens erarbeitet und praxisnah durch den Besuch eines Verhandlungstages bei einem Arbeitsgericht abgerundet.
Schwerpunkte:
- Grundbegriffe des Arbeitsrechts
- Aufbau des Arbeitsrechtssystems
- Bedeutung des Arbeitsrechts für die Regelung der Arbeitsbeziehungen zwischen
- Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber
- Stellung des Betriebsverfassungsrechts im Arbeitsrecht
- Hilfen zum Umgang mit Gesetzen und Kommentaren
- Grundlagen des Arbeitsverhältnisses: Arbeitsverträge, Kündigung und Kündigungsschutz
- Grundzüge des Arbeitsgerichtsverfahrens
Status:
Kursnr.: 25OS6405
Beginn: 10.02.2025 um 09:00 Uhr
Ende: 12.02.2025 um 16:30 Uhr
Dauer: 24 UStd.
Kursort: Osnabrück
TN-Gebühr inkl. TP:: 795,00 €
August-Bebel-Platz 1
49074 Osnabrück
Zu organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Jördis Theusnerjoerdis.theusner@aul-nds.de
0541 33807-0
Info:
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Frau Jördis Theusner unter joerdis.theusner@aul-nds.de