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Schriftverkehr und Protokollführung im Betriebsrat rechtssicher gestalten

Die Betriebsratssitzung ist der zentrale Ort der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung, der Beschluss das Ergebnis der Willensbildung im Betriebsrat und das zentrale Instrument seiner Arbeit. Nur im Rahmen der Beschlüsse dürfen die Vorsitzenden den Betriebsrat nach außen vertreten. Entscheidungen etwa zu Betriebsvereinbarungen oder in Verhandlung mit dem Arbeitgeber (z. B. Zustimmung zur Einstellung, Widerspruch gegen Kündigung) setzen zwingend einen wirksamen Beschluss voraus.
Im Fokus des Seminars stehen die zu wahrenden Rechtsgrundlagen und Formvorschriften, die für Betriebsratssitzungen, Beschlüsse, Protokolle und den Schriftwechsel gelten. Denn Fehler in der Protokollführung und im Schriftwechsel bei der Einberufung oder Durchführung der Betriebsratssitzung oder bei der Beschlussfassung können auch nach langer Zeit noch zu erheblichen Problemen führen und sogar jahrelange Arbeit im Ergebnis zunichtemachen. Deshalb benötigt jedes Betriebsratsmitglied grundlegende Kenntnisse zu diesem Seminarthema und darüber, wie typische Fehler zu vermeiden sind.

Schwerpunkte:

•Rechtsgrundlagen und Formvorschriften
•Anforderungen an den Schriftverkehr BR-intern/extern
•Anforderungen an ein rechtssicheres Protokoll
•Einsichtnahme, Abschriften, Ablage und Aufbewahrungsfristen
•Fallbeispiele aus der arbeitsrechtlichen und betrieblichen Praxis

Status: Plätze frei

Kursnr.: 25OL8456

Beginn: 10.03.2025 um 10:00 Uhr

Ende: 11.03.2025 um 16:30 Uhr

Dauer: 16 UStd.

Kursort: Aurich

Standardgebühr: 540,00 €
Gebühr mit Übernachtung: 630,00 €

Seminarhotel Aurich
Grüner Weg 2
26605 Aurich

Zu inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Kevin Mennenga
kevin.mennenga@aul-nds.de
+49 441 92490 - 12

Zu organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Sabine Löschen
sabine.loeschen@aul-nds.de
0441 92490-16
Jana Klostermeyer



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