Grundlagenseminar BR 2: Personelle Angelegenheiten
Die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten ist eine der Kernaufgaben des Betriebsrates. Dabei verlangt die direkte und vielfach mit individuellen Sonderfällen versehene Interessenvertretung in erheblichem Maße Kenntnisse des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) und damit zusammenhängender Rechtsbereiche.
Der Schwerpunkt bei diesem Seminar liegt in der Behandlung personeller Angelegenheiten, über die der Betriebsrat mitbestimmt: bei Personalplanung und Stellenausschreibung, bei personellen Einzelmaßnahmen und Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung und Kündigungen.
Das Seminar zeigt anhand praktischer Fallbeispiele das Spektrum der Beteiligungsrechte.
Schwerpunkte:
Überblick über die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei personellen Angelegenheiten nach dem BetrVG
Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei Personalplanung und Stellenausschreibung (§§ 92-93 BetrVG)
Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen (Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung und Kündigungen) (§§ 99-105 BetrVG)
Dieses Seminar und die Seminare BR 3 und BR 4 richten sich an alle, die bereits an dem Grundlagenseminar BR 1 teilgenommen haben.
Status:
Kursnr.: 25OL8460
Beginn: 03.03.2025 um 09:00 Uhr
Ende: 05.03.2025 um 16:00 Uhr
Dauer: 0 UStd.
Kursort: Aurich
Gebühr:
800,00 €
Gebühr mit Übernachtung: 975,00 €
Zu inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Kevin Mennengakevin.mennenga@aul-nds.de
+49 441 92490 - 12
Zu organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Sabine Löschensabine.loeschen@aul-nds.de
0441 92490-16