Gesprächsführung im Betrieblichen Einngliederungsmanagement (BEM)
Der Arbeitgeber ist mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement
(BEM) verpflichtet, für jeden Beschäftigten, der
länger als 6 Wochen innerhalb von 12 Monaten krank ist,
geeignete Maßnahmen anzubieten mit dem Ziel, einer erneuten
Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und die Beschäftigungsfähigkeit
zu sichern.
Im Seminar werden praxisnah Kenntnisse vermittelt, die
einen
Einblick in die vielfältigen Maßnahmen sowie in die
weitreichenden
Regelungsmöglichkeiten des Betrieblichen
Eingliederungsmanagements geben. Die Unterschiede von
Krankenrückkehrgesprächen
und den Gesprächen bei BEM
werden gemeinsam heraus gearbeitet. Die Teilnehmer/innen
erlernen, wie das betriebliche
Eingliederungsmanagement im
Interesse der Beschäftigten gestaltet werden kann.
Schwerpunkte:
- Ziel und Aufgabe des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
nach § 84SGB IX
- Die Nicht-Vereinbarkeit von Krankenrückkehrgesprächen
und BEM
- Betriebliche Umsetzung und Verfahrensweisen bei BEM
- Beteiligungsrechte von BR/PR und Schwerbehindertenvertretung
- Aktuelle Rechtsprechung des BAG
- Betriebs- und Dienstvereinbarungen zu BEM
Status:
Kursnr.: 19HA01178
Beginn: 02.12.2019 um 09:00 Uhr
Ende: 03.12.2019 um 17:00 Uhr
Dauer: 16 UStd.
Kursort: Hannover
Gebühr: 4058,00 €
Arthur-Menge-Ufer 3
30169 Hannover
Zu inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Jutta Buchholzjutta.buchholz@aul-nds.info
+49(0)511 12105-25
Zu organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Inga Geletnekyinga.geletneky@aul-nds.info
+49 (0)511 12105-18