Die Beteiligung des Betriebsrates bei Kündigungen
Die Aussprache einer Kündigung bedeutet für den betroffenen Arbeitnehmer regelmäßig den Wegfall der wirtschaftlichen Existenzgrundlage. Der Gesetzgeber schreibt daher vor, dass der Betriebsrat vor Aussprache einer Kündigung vom Arbeitgeber anzuhören ist. Im Zuge der Anhörung stehen dem Betriebsrat umfangreiche Möglichkeiten zu, auf die Kündigungsabsicht des Arbeitgebers einzuwirken und diese ggf. hierdurch sogar abzuwenden. In diesem Seminar lernen die Teilnehmenden zunächst, welche Kündigungsformen es gibt und welche Voraussetzungen an sie jeweils gestellt werden. Zudem werden Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats im Zuge des Anhörungsverfahrens aufgezeigt.
Behandelt wird u.a.:
Kündigungsformen
Ordentliche Kündigung
Außerordentliche Kündigung
Sonderfälle
Anhörung gem. § 102 BetrVG
Widerspruch des Betriebsrats und seine Folgen
Kündigungsschutzklage
Form, Frist, Ablauf, Kosten
Rechtsprechung
Rechtsgrundlagen u.a.: § 102 BetrVG, § 80 Abs. 1 BetrVG, § 37 Abs. 6 BetrVG
Status:
Kursnr.: 24WB31507
Beginn: 05.12.2024 um 08:00 Uhr
Ende: 05.12.2024 um 16:00 Uhr
Dauer: 8 UStd.
Kursort: Wolfsburg
Gebühr: 283,00 €
Zu inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Sarah Dettmersarah.dettmer@aul-nds.de
05363 70840-20