Grundlagenseminar (BR 2) Personelle Angelegenheiten
Die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten ist eine der Kernaufgaben des Betriebsrates. Dabei verlangt die direkte und vielfach mit individuellen Sonderfällen versehene Interessenvertretung in erheblichen Maße Kenntnisse des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) und damit zusammenhängender Rechtsbereiche. Der Schwerpunkt bei diesem Seminar liegt in der Behandlung personeller Angelegenheiten, über die der Betriebsrat mitbestimmt bei Personalplanung und Stellenausschreibung und bei personellen Einzelmaßnahmen Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung und Kündigungen. Das Seminar zeigt anhand praktischer Fallbeispiele das Spektrum der Beteiligungsrechte.
Schwerpunkte:
- Überblick über die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei personellen Angelegenheiten nach dem BetrVG
- Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei Personalplanung und Stellenausschreibung (§§ 92-93 BetrVG)
- Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen (Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung und Kündigungen) (§§ 99-105 BetrVG)
Dieses Seminar und die Seminare BR 3 und BR 4 richten sich an alle, die bereits an dem Grundlagenseminar BR 1 teilgenommen haben.
Status:
Kursnr.: 21HA00004
Beginn: 05.05.2021 um 09:00 Uhr
Ende: 07.05.2021 um 17:00 Uhr
Dauer: 24 UStd.
Kursort: Hannover
Gebühr: 747,00 €
Ernst-August-Platz 4
30159 Hannover
Zu inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Jutta Buchholzjutta.buchholz@aul-nds.de
0511 12105-25
Zu organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Silvia Bohlingersilvia.bohlinger@aul-nds.info
+49(0)511 12105-18