Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
Immer häufiger leiden Beschäftigte unter psychischen Belastungen am Arbeitsplatz. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und in der neuen Arbeitsstättenverordnung sowie in der novellierten Betriebs-sicherheitsverordnung ausdrücklich die Verpflichtung der Arbeitgeber festgeschrieben, die psychische Belastung durch die Gefährdungs-beurteilung zu ermitteln. Interessenvertretungen können sich bei der Wahrnehmung ihrer Mitbestimmungsrechte darauf stützen. Ihnen kommt vor diesem Hintergrund eine ganz besondere Bedeutung zu.
In diesem Seminar wollen wir erarbeiten, wie sich psychische Belastungen auf den Menschen auswirken. Wir werden uns mit den gesetz-lichen Regelungen auseinandersetzen, die den Arbeitgeber verpflich-ten, alle bei der Arbeit auftretenden Gefährdungen, einschließlich der psychischen Belastung, zu ermitteln, zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlbeanspruchungen zu ergreifen.
Schwerpunkte:
- Rechtliche Grundlagen Gefährdungsbeurteilung
- Methoden und Verfahrensweisen zur Ermittlung und Beurteilung der psychischen Belastung
- Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse hinsichtlich der Gestaltung von Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verminderung psychischer Beanspruchung
- Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung zur ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung
Status:
Kursnr.: 21HA00019
Beginn: 13.09.2021 um 09:00 Uhr
Ende: 13.09.2021 um 17:00 Uhr
Dauer: 8 UStd.
Kursort: Hannover
Gebühr: 244,50 €
Arthur-Menge-Ufer 3
30169 Hannover
Zu inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Jutta Buchholzjutta.buchholz@aul-nds.de
0511 12105-25
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Silvia Bohlingersilvia.bohlinger@aul-nds.de
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