Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Ein Arbeitsverhältnis kann auf verschiedene Weisen beendet werden, wobei die wohl schärfste Zäsur die arbeitgeberseitig ausgesprochene Kündigung darstellt. Bei Betriebsräten lösen zahlreiche Beendigungsformen Beteiligungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz aus. Die Anhörung des Betriebsrats vor Aussprache der Kündigung gem. § 102 BetrVG ist hierbei das bekannteste Beispiel. Für die ordnungsgemäße Betriebsratsarbeit ist es daher unverzichtbar, rechtlich fundierte Kenntnisse über die verschiedenen Formen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wie z.B. Kündigungsformen, Befristungen und Aufhebungsverträgen etc., aber auch über den Kündigungsschutz zu besitzen. In diesem Seminar behandeln wir daher u.a.:
- Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigung durch den Arbeitgeber (fristgerecht und fristlos)
- Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer
- Befristung des Arbeitsverhältnisses
- Aufhebungsverträge
- Kündigungsschutz
- Das Kündigungsschutzgesetz
- Sonderkündigungsschutz
Status:
Kursnr.: 24HA200016
Beginn: 29.01.2024 um 09:00 Uhr
Ende: 31.01.2024 um 17:00 Uhr
Dauer: 24 UStd.
Kursort: Hannover
Gebühr: 843,00 €
Eichsfelderstr. 4
30419 Hannover
Zu inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Jutta Buchholzjutta.buchholz@aul-nds.de
0511 12105-25
Zu organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Silvia Bohlingersilvia.bohlinger@aul-nds.de
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