Grundlagenseminar BR 2: Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
Die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten ist eine der Kernaufgaben des Betriebsrates. Dabei verlangt die direkte und vielfach mit individuellen Sonderfällen versehene Interessenvertretung in erheblichem Maße Kenntnisse des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) und damit zusammenhängender Rechtsbereiche. Der Schwerpunkt bei diesem Seminar liegt in der Behandlung personeller Angelegenheiten, über die der Betriebsrat mitbestimmt: bei Personalplanung und Stellenausschreibung, bei personellen Einzelmaßnahmen und Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung und Kündigungen. Das Seminar zeigt anhand praktischer Fallbeispiele das Spektrum der Beteiligungsrechte.
Schwerpunkte:
- Überblick über die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei personellen Angelegenheiten nach dem BetrVG
- Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei Personalplanung und Stellenausschreibung (§§ 92-93 BetrVG)
- Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen (Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung und Kündigungen) (§§ 99-105 BetrVG)
Dieses Seminar und die Seminare BR 3 und BR 4 richten sich an alle, die bereits an dem Grundlagenseminar BR 1 teilgenommen haben.
HINWEIS: Da die Verpflegung auf unseren Seminaren ab 2024 eventuell steuergesetzlichen Änderungen unterliegt, kann es in diesem Bereich zu nachträglichen Preisänderungen kommen.
Status:
Kursnr.: 24OS6402
Beginn: 26.02.2024 um 9:00 Uhr
Ende: 28.02.2024 um 17:00 Uhr
Dauer: 24 UStd.
Kursort: Osnabrück
Standardgebühr: 825,00 €
Niedersachsenstraße 5
49074 Osnabrück
Zu inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Johanna Teubnerjohanna.teubner@aul-nds.de
+49 541 33807-11