Grundlagen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

Grundlagen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

Der Arbeitgeber ist mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet,
für jeden Beschäftigten, der länger als sechs Wochen innerhalb von zwölf Monaten krank ist, geeignete Maßnahmen anzubieten mit dem Ziel,
einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und die Beschäftigungsfähigkeit zu sichern.

Im Seminar werden praxisnah grundlegende Kenntnisse vermittelt, die einen Einblick in die rechtlichen Grundlagen, die vielfältigen Maßnahmen sowie in die weitreichenden Regelungsmöglichkeiten des Betrieblichen Eingliederungsmanagements geben.
Die Teilnehmenden werden mit den Voraussetzungen und dem Verfahrensablauf eines BEM vertraut gemacht und erhalten einen Einblick,
wie das betriebliche Eingliederungsmanagement im Interesse der Beschäftigten gestaltet werden kann


· Rechtliche Grundlagen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement gemäß § 167 SGB IX
· Ziele und Aufgaben, Freiwilligkeit
· Initiativpflicht des Arbeitgebers
· Anforderungen an ein regelkonformes BEM
· Datenschutz und Vertraulichkeit - Bedeutung der BEM-Akte
· Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte von Personalrat/Betriebsrat
und Schwerbehindertenvertretung
· Prozessverlauf
· Unterscheidung Krankenrückkehrgespräch und BEM
· BEM-Online und Datenschutz
· Die Bedeutung der Evaluation im BEM - BEM-Bericht in das BGM integrieren

Status: Anmeldung möglich

Kursnr.: 23OL8905

Beginn: 20.09.2023 um 09:00 Uhr

Ende: 21.09.2023 um 16:30 Uhr

Dauer: 16 UStd.

Kursort: Bad Zwischenahn

Gebühr:
Gebühr ohne Übernachtung: 555,00 €
Gebühr mit Übernachtung: 655,00 €

Zu inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Patrick Fank
patrick.fank@aul-nds.de
0441 92490-14

Zu organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Sabine Löschen
sabine.loeschen@aul-nds.de
0441 92490-16
Barbara Lux



Arbeit und Leben
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