Die Beteiligung des Betriebsrates bei Kündigungen

Die Aussprache einer Kündigung bedeutet für den betroffenen Arbeitnehmer regelmäßig den Wegfall der wirtschaftlichen Existenzgrundlage. Der Gesetzgeber schreibt daher vor, dass der Betriebsrat vor Aussprache einer Kündigung vom Arbeitgeber anzuhören ist. Im Zuge der Anhörung stehen dem Betriebsrat umfangreiche Möglichkeiten zu, auf die Kündigungsabsicht des Arbeitgebers einzuwirken und diese ggf. hierdurch sogar abzuwenden. In diesem Seminar lernen die Teilnehmenden zunächst, welche Kündigungsformen es gibt und welche Voraussetzungen an sie jeweils gestellt werden. Zudem werden Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats im Zuge des Anhörungsverfahrens aufgezeigt.

Behandelt wird u.a.:
Kündigungsformen
Ordentliche Kündigung
Außerordentliche Kündigung
Sonderfälle
Anhörung gem. § 102 BetrVG
Widerspruch des Betriebsrats und seine Folgen
Kündigungsschutzklage
Form, Frist, Ablauf, Kosten
Rechtsprechung

Rechtsgrundlagen u.a.: § 102 BetrVG, § 80 Abs. 1 BetrVG, § 37 Abs. 6 BetrVG

Status: Plätze frei

Kursnr.: 24WB31507

Beginn: 05.12.2024 um 08:00 Uhr

Ende: 05.12.2024 um 16:00 Uhr

Dauer: 8 UStd.

Kursort: Wolfsburg

Gebühr: 283,00 €

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Zu inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Sarah Dettmer
sarah.dettmer@aul-nds.de
05363 70840-20
Ufuk Deniz Ciynakli



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