Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Die Inhalte des Gesetzes und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Die Inhalte des Gesetzes und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
Das neue HinSchG wird in wesentlichen Teilen noch im Juni 2023 in Kraft treten. Es setzt damit die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern vom 23.10.2019 (die sog. Whistleblower-Richtlinie) in nationales Recht um. Ziel der Regelung ist es, hinweisgebenden Beschäftigten ein rechtssicheres Verfahren zur Verfügung zu stellen, um identifizierte Rechtsverstöße oder entsprechende Regelverstöße an interne oder externe Stellen ohne Angst vor persönlichen Konsequenzen melden zu können. Die Einrichtung ist für alle Unternehmen mit in der Regel mehr als 50 Beschäftigten verpflichtend.
Im Seminar stellen wir die Neuregelungen des HinSchG, den Anwendungsbereich, die Voraussetzungen der betrieblichen Umsetzung, u.a. die Einrichtung interner Meldestellen, die datenschutzrechtlichen Anforderungen, das Verhältnis zu bestehenden Sicherheitsinteressen oder gesetzlich normierten Verschwiegenheits- oder Geheimhaltungspflichten und weitere Auswirkungen auf die betriebliche Praxis sowie die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung vor.
Inhalte:
· Geltungs- und Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) im Beschäftigungsverhältnis
· Wahrnehmung der Rechte als Hinweisgeber*innen aus dem Grundgesetz versus Sicherheitsinteressen, Loyalitäts-, Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten gegenüber dem Arbeitgeber
· Pflichten des Arbeitgebers zur Einführung eines Hinweisgeberschutzsystems
· Interne und externe Meldung; Verfahren und Wahlrecht
· Das Vertraulichkeitsgebot
· Meldungen und Datenschutz
· Ausgestaltung und Aufgaben interner Meldestellen; Meldekanäle
· Verfahren und Folgemaßnahmen der internen Meldestelle
· Externe Meldestellen: Aufgaben und Zuständigkeiten
· Verfahren und Ausgestaltung externer Meldestellen.
· Schutzmaßnahmen und Offenlegung von Informationen
· Verbot von Repressalien und Beweislastumkehr
· Schadensersatz nach Repressalien und bei Falschmeldungen
· Bußgeldregelungen
· Verhältnis zu anderen Beschwerdeverfahren, insbesondere §§ 84, 85 BetrVG
· Beteiligungsrechte bei der Einrichtung von betrieblichen Whistleblowing-/Hinweisgeberschutzsystemen und Meldekanälen und weiteren Beschwerdestellen
Status:
Kursnr.: 23OL8437
Beginn: 29.06.2023 um 09:00 Uhr
Ende: 29.06.2023 um 16:00 Uhr
Dauer: 8 UStd.
Kursort: Bad Zwischenahn
Gebühr: 260,00 €
Georgstraße 12
26160 Bad Zwischenahn
Zu inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Patrick Fankpatrick.fank@aul-nds.de
0441 92490-14
Zu organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Sabine Löschensabine.loeschen@aul-nds.de
0441 92490-16