Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) in der betrieblichen Praxis-Prävention sinnvoll anwenden

Der Arbeitgeber ist mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet, für jeden Beschäftigten, der länger als 6 Wochen innerhalb von 12 Monaten krank ist, geeignete Maßnahmen anzubieten. Das Ziel ist, einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und die Beschäftigungsfähigkeit zu sichern. Oftmals werden aber nur Krankenrückkehrgespräche angeboten oder das BEM dient dazu, dass diese jetzt eingeführt werden sollen.
Im Seminar werden praxisnah Kenntnisse vermittelt, die einen Einblick in die vielfältigen Maßnahmen sowie in die weit reichenden Regelungsmöglichkeiten des BEM geben. Die Teilnehmer*innen werden mit den Voraussetzungen und dem Verfahrensablauf eines BEM vertraut gemacht und erlernen, wie das BEM im Interesse der Beschäftigten gestaltet werden kann.
Dieses Seminar ist Teil einer Reihe von Veranstaltungen in Kooperation mit der IG Metall Osnabrück.
Schwerpunkte:
Ziele und Aufgaben des BEM (§ 84 SGB IX)
Die Nicht-Vereinbarkeit von Krankenrückkehrgesprächen und BEM
Betriebliche Umsetzung und Verfahrensweisen bei BEM
Beteiligungsrechte von Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung
Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG)
Betriebsvereinbarungen zu BEM

Status: Anmeldung möglich

Kursnr.: 25OS6455

Beginn: 14.08.2025 um 09:00 Uhr

Ende: 15.08.2025 um 17:00 Uhr

Dauer: 16 UStd.

Kursort: Osnabrück

TN-Gebühr inkl. TP:: 580,00 €

Gewerkschaftshaus Osnabrück HBR
August-Bebel-Platz 1
49074 Osnabrück

Zu inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Timo Spreen
timo.spreen@aul-nds.de
0541 33807-11

Zu organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Jördis Theusner
joerdis.theusner@aul-nds.de
0541 33807-0
Irene Husmann



Arbeit und Leben
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