AR 1: Grundlagen des Arbeitsrechts
AR 1: Grundlagen des Arbeitsrechts
Gute Kenntnisse im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) allein reichen für die Arbeit im Betriebsratsgremium nicht aus. Kenntnisse im Arbeitsrecht sind Grundbedingungen für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit. Denn nach § 80 BetrVG hat der Betriebsrat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer*innen geltenden Vorschriften eingehalten werden.
In diesem Seminar werden neben den Grundbegriffen die vielschichtigen Facetten des Arbeitsrechtssystems vermittelt. Im Fokus steht insbesondere die Stellung des Betriebsverfassungsrechts innerhalb des Arbeitsrechts. Das Seminar vermittelt, worauf Betriebsrät*innen z.B. bei Einstellungen und Versetzungen bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses achten müssen, um die Beschäftigten hinsichtlich ihrer arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten kompetent zu unterstützen. Gemeinsam werden die Grundzüge des Arbeitsgerichtsverfahrens erarbeitet und praxisnah durch den (geplanten) Besuch eines Verhandlungstages bei
einem Arbeitsgericht abgerundet.
Schwerpunkte:
• Grundbegriffe des Arbeitsrechts
• Aufbau des Arbeitsrechtssystems
• Bedeutung des Arbeitsrechts für die Regelung der Arbeitsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber
• Stellung des Betriebsverfassungsrechts im Arbeitsrecht
• Hilfen zum Umgang mit Gesetzen und Kommentaren
• Grundlagen des Arbeitsverhältnisses: Arbeitsverträge, Kündigung
und Kündigungsschutz
• Grundzüge des Arbeitsgerichtsverfahren
Status:
Kursnr.: 24OL8410
Beginn: 12.02.2024 um 09:00 Uhr
Ende: 15.02.2024 um 16:00 Uhr
Dauer: 35 UStd.
Kursort: Oldenburg
Gebühr:
980,00 €
Gebühr mit Übernachtung: 1370,00 €
Huntestr.12
26135 Oldenburg
Zu inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Patrick Fankpatrick.fank@aul-nds.de
0441 92490-14
Zu organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Sabine Löschensabine.loeschen@aul-nds.de
0441 92490-16