(Online Kurs) Qualitätssicherung in der Ausbildung
Das Pflegeberufegesetz sieht als Grundlage der praktischen Ausbildung einen individuellen Ausbildungsplan vor, der für alle Schüler*innen vor Beginn der Ausbildung zu stellen ist. Dies wird zukünftig in den Aufgabenbereich der Praxisanleiter*innen fallen.
Die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in §4 Abs. 3 für alle Praxisanleiter*innen eine Fortbildung von mindestens 24 Stunden im Jahr vor.
Der individuelle Ausbildungsplan geht aus dem betrieblichen Ausbildungsplan hervor. Dieser beschreibt, einem Schulcurriculum Betrieb lernen können und sollen, gegliedert nach Einsätzen und ergänzen um methodische Hinweise.
Im August 2019 hat die Fachkommission nach § 53 PflBG die Rahmenausbildungspläne für die praktische Ausbildung veröffentlicht. Die Inhalte dieser Pläne müssen nun von den Betrieben in betriebliche Ausbildungspläne überführt werden.
Die vertiefende Fortbildung Ausbildungsplanung soll einen Überblick zu Rahmenbediengungen und Anforderungen vermittelt und Hinweise zur praktischen Umsetzung geben.
Status:
Kursnr.: 21GO64599
Beginn: 23.02.2021 um 09:00 Uhr
Ende: 23.02.2021 um 16:00 Uhr
Dauer: 8 UStd.
Kursort:
Gebühr: 98,00 €
Zu inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Petra Freyer-Jüstenpetra.freyer-juesten@aul-nds.de
0551 49507-33
Zu organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Tatjana Steinhauertatjana.steinhauer@aul-nds.de
0551 49507-30