Fragen und Antworten zum Bildungsurlaub in Niedersachsen

 

Wie kann ich Bildungsurlaub nehmen?
• In unserem Programm das passende Seminar suchen und sich anmelden.
• Den Arbeitgeber benachrichtigen. Wir schicken Ihnen hierfür die nötigen Unterlagen, die sie in    der Regel vier Wochen vor Beginn des Seminars weiterzureichen haben.
• Am Seminar teilnehmen.
• Die Teilnahmebescheinigung, die sie nach dem Seminar erhalten, dem Arbeitgeber vorlegen.
• Fertig. 

Wie viele Tage Bildungsurlaub stehen mir im Jahr zu?
Der Anspruch auf Bildungsurlaub umfasst 5 Arbeitstage innerhalb des laufenden Kalenderjahres. Bildungsurlaub des vorangegangenen Jahres kann gemeinsam mit oder getrennt vom Bildungsurlaub des laufenden Jahres genommen werden.

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Angestellte, Auszubildende, Personen in arbeitnehmerähnlichen Stellungen.

Muss man berufstätig sein, um an einem Bildungsurlaubsseminar teilnehmen zu können?
Nein. An diesen Seminaren können alle teilnehmen. Nur, Beschäftigte erhalten für diese Seminare pro Jahr 5 Tage bezahlte Freistellung von der Arbeit.

Was ist eigentlich Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub bedeutet die bezahlte Freistellung von der Arbeit, um sich in anerkannten Veranstaltungen weiterzubilden. Dies ist im Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz in der Fassung vom 25.01.1991, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12.12.1996, geregelt.

Hat der Bildungsurlaub Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis?
Nein! Das Gesetz betont ausdrücklich, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wegen der Inanspruchnahme von Bildungsurlaub nicht benachteiligt werden dürfen.

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